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Barrierefreiheit prüfen Website – Frist, Tests, Compliance
22. November 2025Algoran Team

Barrierefreiheit prüfen Website – Frist, Tests, Compliance

Website Barrierefreiheit prüfen: Das müssen Sie vor der BFSG-Frist 2025 wissen

Illustration of a calendar marked June 28 2025 with accessibility icons

Gelesen in ca. 8 Minuten



Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

  • Stichtag 28. Juni 2025: Ab diesem Datum müssen fast alle kommerziellen Websites in Deutschland barrierefrei sein.
  • EN 301 549 ist der Standard: Die europäische Norm basiert auf WCAG 2.1 Level AA und definiert die Anforderungen.
  • Regelmäßige Prüfungen sind Pflicht: Kombination aus Tools und manuellen Checks stellt Konformität sicher.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit erforderlich: Jede Website muss ein sichtbares Accessibility Statement veröffentlichen.
  • Konsequenzen sind real: Bußgelder, Geschäftseinschränkungen und Abmahnungen drohen bei Verstößen.


Inhaltsverzeichnis



Die rechtlichen Fristen verstehen – Was das BFSG wirklich bedeutet

Calendar marked with June 28 2025 and compliance checklist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine klare Deadline: Ab dem 28. Juni 2025 müssen nahezu alle privaten Unternehmen, die Online-Dienste oder Produkte für Verbraucher anbieten, barrierefrei sein. Das betrifft große E-Commerce-Plattformen ebenso wie kleinere Online-Shops, Service-Portale und digitale Dienstleister.

Kein Bestandsschutz: Alte Websites sind nicht automatisch ausgenommen. Die Frist gilt unabhängig vom Veröffentlichungsdatum Ihrer Seite.

Meine Empfehlung: Starten Sie frühzeitig. Barrierefreiheit ist kein Last-Minute-Task – es ist ein strukturierter Prozess, der Zeit und Koordination zwischen Entwicklung, Design und Content braucht.



EN 301 549 und WCAG – Die technischen Standards entschlüsselt

Diagram comparing EN 301 549 and WCAG 2.1 AA

Zwei Begriffe sind zentral: EN 301 549 (europäische Norm) und WCAG 2.1 Level AA (W3C-Richtlinien). EN 301 549 verweist bei Webinhalten auf WCAG 2.1 AA als Mindestanforderung.

Grundprinzipien der WCAG

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle sichtbar oder hörbar sein (z. B. Alt-Text, Kontrast).
  • Bedienbar: Navigation per Tastatur und assistiven Technologien muss möglich sein.
  • Verständlich: Klarer, nachvollziehbarer Content und Bedienung.
  • Robust: Kompatibilität mit unterschiedlichen Browsern und Screenreadern.

Level AA ist das praxistaugliche Ziel – anspruchsvoll genug, um echte Barrierefreiheit zu gewährleisten, ohne in unpraktikable Level-AAA-Anforderungen zu verfallen.



Wie Sie Barrierefreiheit prüfen – Tools, Tests und Methoden

Screen showing accessibility tools like WAVE and axe

Die Prüfung kombiniert automatisierte Tools und manuelle Tests. Beides ist nötig: Automatisierte Checker finden die groben technischen Fehler, manuelle Tests und echte Nutzer-Tests finden die praktischen Barrieren.

Automatisierte Checker und Tools

Werkzeuge wie WAVE, axe DevTools oder der Lighthouse Accessibility Check geben einen schnellen Überblick. Sie erkennen u. a.:

  • Fehlende Alt-Texte
  • Unzureichende Farbkontraste
  • Problematische Überschriftenstrukturen
  • Fehlende ARIA-Labels

Achtung: Automatisierte Tests finden nur ca. 30–40% aller Probleme.

Manuelle Tests

Unverzichtbar sind:

  • Tastatur-Navigation: Bedienbarkeit nur mit Tab, Enter, Pfeiltasten prüfen.
  • Screenreader-Tests: NVDA oder JAWS nutzen, um die Seite "blind" zu erleben.
  • Zoom-Tests: Funktioniert die Seite bei 200% Zoom?
  • Verständlichkeit: Sind Texte klar und Fehlermeldungen hilfreich?

Nutzen Sie außerdem echte Nutzer-Tests mit Menschen mit Behinderungen – deren Feedback ist unbezahlbar.

Die Kombination macht's

Starten Sie mit automatisierten Tests, folgen Sie mit strukturierten manuellen Prüfungen und dokumentieren Sie alle Ergebnisse. Für rechtssichere Prüfungen empfiehlt sich ein Audit nach BITV-Test durch Experten.



Die Erklärung zur Barrierefreiheit – Mehr als ein Formular

Accessibility statement example placed in website footer

Die Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement) ist gesetzlich verpflichtend und muss leicht auffindbar sein – idealerweise im Footer neben Impressum und Datenschutz.

Wichtige Bestandteile:

  • Konformitätsangabe (z. B. WCAG 2.1 AA nach EN 301 549)
  • Erstellungs- oder Aktualisierungsdatum
  • Bekannte Barrieren
  • Kontaktmöglichkeit und Feedback-Mechanismus
  • Hinweis auf Durchsetzungsverfahren

Seien Sie transparent: Nennen Sie reale Einschränkungen und konkrete Umsetzungszeiträume. Eine ehrliche, aktuelle Erklärung schützt auch rechtlich.



Was passiert bei Verstößen – Sanktionen und Durchsetzung

Gavel and warning icons representing sanctions

Marktüberwachungsbehörden der Länder überwachen die Einhaltung. Auf Hinweise von Verbrauchern oder Wettbewerbern kann geprüft werden und ein Verfahren beginnen.

Typischer Ablauf:

  1. Erstaufforderung zur Mängelbeseitigung mit Frist
  2. Nachprüfung
  3. Sanktionen bei Nicht-Umsetzung (Bußgelder, Untersagung des Online-Verkaufs, temporäre Schließung, Veröffentlichung des Verstoßes)

Zusätzlich drohen Abmahnungen, Schadenersatzforderungen und Reputationsschäden. Proaktives Handeln und eine transparente Erklärung mindern das Risiko deutlich.



Praktische Umsetzung – Von der Analyse zur barrierefreien Website

Project timeline showing phases from audit to launch

Ein bewährter Fahrplan:

Phase 1: Bestandsaufnahme (2–4 Wochen)

Audit mit automatisierten Tools plus manuelle Tests der wichtigsten Seitentypen. Priorisieren Sie die gefundenen Barrieren nach Schwere.

Phase 2: Quick Wins (1–2 Wochen)

Schnelle Maßnahmen: Alt-Texte ergänzen, Formular-Labels, Kontraste, Überschriftenstruktur, Fokus-Indikatoren.

Phase 3: Strukturelle Anpassungen (4–12 Wochen)

Navigation, komplexe Komponenten, ARIA-Implementierung und Templates überarbeiten. Entwickler und Accessibility-Experten sollten eng zusammenarbeiten.

Phase 4: Content-Überarbeitung (laufend)

Textverständlichkeit, Alt-Texte, Untertitel für Videos, barrierefreie PDFs oder HTML-Alternativen – das muss in die redaktionellen Prozesse.

Phase 5: Testen und Nachbessern (2–4 Wochen)

Vor Launch umfassend testen, idealerweise mit echten Nutzern mit Behinderungen. Erst wenn kritische Barrieren beseitigt sind, live schalten.

Phase 6: Dokumentation und Erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen, Team schulen und Barrierefreiheit in QA-Workflows integrieren.

Realistische Dauer: Mittlere Websites: 3–6 Monate; komplexe Plattformen länger. Wer jetzt anfängt, schafft die Frist.



Häufige Barrieren und wie Sie sie vermeiden

List of common accessibility issues with solutions

Die Klassiker aus Audits und wie Sie sie lösen:

1. Fehlende oder schlechte Alt-Texte

Lösung: Beschreibende Alt-Texte für inhaltstragende Bilder; dekorative Bilder mit alt="" kennzeichnen.

2. Unzureichende Farbkontraste

Lösung: Contrast Checker nutzen; mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für große Texte.

3. Nicht-tastaturzugängliche Elemente

Lösung: Alle interaktiven Elemente per Tab erreichbar und per Enter/Space/Pfeiltasten bedienbar machen; Fokuszustände sichtbar halten.

4. Unleserliche Formulare

Lösung: Sichtbare Labels, klare Fehlermeldungen, logische Tab-Reihenfolge.

5. PDFs statt HTML

Lösung: Inhalte bevorzugt als HTML bereitstellen; falls PDF nötig, als Tagged PDF mit Struktur aufbereiten.

6. Videos ohne Untertitel

Lösung: Untertitel und ggf. Transkript oder Audiodeskription bereitstellen.

7. Komplexe Navigation ohne Struktur

Lösung: Skip-to-Content-Link, Landmarks (nav, main), Breadcrumbs und reduzierte Mega-Menüs.



Langfristig denken – Barrierefreiheit als Prozess etablieren

Team workshop on accessibility processes and CI/CD integration

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern Teil der Qualitätskultur. Vorschläge für Verantwortlichkeiten:

  • Entwickler: Accessibility-Checks in Code-Review und CI/CD integrieren.
  • Content-Teams: Checklisten für barrierefreien Content.
  • Designer: Kontraste und Fokuszustände ins Design-System aufnehmen.
  • Organisation: Accessibility Champion bestimmen und regelmäßiges Monitoring einrichten.

Regelmäßige automatisierte Tests, quartalsweise manuelle Audits und jährliche Nutzer-Tests sind empfehlenswert.



FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Website-Barrierefreiheit

Illustration of a FAQ list with question icons
Ab wann muss meine Website barrierefrei sein?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle kommerziellen Websites und Online-Dienste, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, den Anforderungen des BFSG entsprechen. Öffentliche Stellen haben bereits frühere Fristen (2019-2021). Es gibt keine Übergangsfristen für Bestandswebsites der Privatwirtschaft.

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Grundsätzlich ja, wenn Sie Online-Dienste oder Produkte für Verbraucher anbieten. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz), aber nur unter bestimmten Bedingungen. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen oder sicherheitshalber die Standards umsetzen.

Was kostet die Umstellung auf eine barrierefreie Website?

Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Ein einfacher Relaunch mit Standard-CMS und wenigen Seiten kann ab 5.000-10.000 € möglich sein. Komplexe E-Commerce-Plattformen mit Custom-Entwicklung können schnell 50.000 € und mehr kosten. Ein professionelles Audit kostet meist zwischen 2.000-8.000 €. Langfristig ist es günstiger, von Anfang an barrierefrei zu entwickeln, als nachträglich umzubauen.

Reicht es, ein Accessibility-Plugin zu installieren?

Nein, auf keinen Fall. Diese Overlay-Tools beheben keine grundlegenden strukturellen Barrieren und werden von der Accessibility-Community größtenteils kritisiert. Sie können zusätzlich helfen, ersetzen aber keine echte barrierefreie Entwicklung nach WCAG-Standards.

Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Kombinieren Sie automatisierte Tools (WAVE, axe DevTools, Lighthouse) mit manuellen Tests (Tastatur-Navigation, Screenreader-Tests, Zoom-Tests). Für eine rechtssichere Prüfung ziehen Sie Experten hinzu, die nach BITV-Test oder ähnlichen Standards evaluieren. Vergessen Sie nicht echte Nutzer-Tests mit Menschen, die assistive Technologien verwenden.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG und EN 301 549?

Die WCAG sind internationale Richtlinien des W3C speziell für Web-Content. Die EN 301 549 ist eine europäische Norm für alle digitalen Produkte (Web, Software, Apps, Hardware). Für Webinhalte verweist EN 301 549 auf WCAG 2.1 Level AA, ergänzt aber zusätzliche Anforderungen für andere Bereiche.

Muss ich wirklich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Ja, das ist gesetzlich verpflichtend. Die Erklärung muss leicht auffindbar sein, den Konformitätsstatus beschreiben, bekannte Barrieren benennen und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback bieten. Sie schützt Sie auch rechtlich, wenn Sie transparent mit noch bestehenden Einschränkungen umgehen.

Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?

Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen, den Online-Verkauf untersagen oder sogar das Geschäft vorübergehend schließen lassen. Zusätzlich drohen Abmahnungen, Schadenersatzforderungen und erheblicher Reputationsschaden. Die genaue Höhe möglicher Bußgelder ist noch nicht final festgelegt, wird aber voraussichtlich im fünfstelligen Bereich liegen.

Sind PDFs auf meiner Website ein Problem?

Meist schon. Die meisten PDFs sind nicht barrierefrei – fehlende Struktur, keine Alt-Texte für Grafiken, unleserliche Tabellen für Screenreader. Wenn Sie PDFs anbieten müssen, sollten diese als Tagged PDFs mit korrekter Lesereihenfolge aufbereitet sein. Besser ist oft, Inhalte als HTML-Seiten bereitzustellen und optional ein PDF zum Download anzubieten.

Kann ich Barrierefreiheit selbst umsetzen oder brauche ich Experten?

Kleinere Verbesserungen können Sie mit entsprechender Einarbeitung selbst vornehmen (Alt-Texte, Kontraste, einfache Strukturen). Für eine vollständige, rechtssichere Umsetzung nach EN 301 549 empfiehlt sich aber die Zusammenarbeit mit Accessibility-Experten – zumindest für Audit, Beratung und Abnahmetests. Das spart langfristig Zeit und Geld.

Verbessert Barrierefreiheit auch mein Google-Ranking?

Indirekt ja. Suchmaschinen bevorzugen semantisch korrekt strukturierte Websites mit klaren Überschriften, guten Alt-Texten und schneller Ladezeit – alles Aspekte, die auch die Barrierefreiheit fördern. Bessere User Experience wirkt sich ebenfalls positiv aufs Ranking aus.

Gibt es Förderungen für barrierefreie Websites?

Teilweise. Einige Bundesländer und Kammern bieten Beratung oder Zuschüsse für die Digitalisierung, die auch Barrierefreiheit abdecken können. Bei der Aktion Mensch können gemeinnützige Organisationen Förderung beantragen. Gewerbliche Unternehmen müssen die Kosten meist selbst tragen – die sind aber als Betriebsausgaben absetzbar.

Was mache ich, wenn ein Nutzer eine Barriere meldet?

Reagieren Sie schnell und konstruktiv. Bestätigen Sie den Eingang der Meldung, prüfen Sie das Problem und kommunizieren Sie transparent, wie und bis wann Sie es beheben. Dokumentieren Sie die Meldung und die Maßnahmen. Zeigen Sie, dass Sie Feedback ernst nehmen – das schützt Sie auch rechtlich und stärkt Ihre Reputation.